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   BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00   

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BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00 (https://dejure.org/2001,32880)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 B 545.00 (https://dejure.org/2001,32880)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 B 545.00 (https://dejure.org/2001,32880)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Anspruchs auf Abschiebungsschutz gemäß § 53 Ausländergesetz (AuslG) - Geltendmachung eines Asylanspruchs auf Grund politischer Verfolgung im Heimatland - Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Vorliegen einer Divergenz als ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00
    Denn eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00
    Die Beschwerde macht zunächst geltend, das Berufungsgericht weiche in seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar von den Urteilen vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 sowie dem Beschluss vom 23. April 1999 - BVerwG 9 B 182.99 -, ab (Nr. 1 der Beschwerdebegründung).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00
    Die Beschwerde macht zunächst geltend, das Berufungsgericht weiche in seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar von den Urteilen vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 sowie dem Beschluss vom 23. April 1999 - BVerwG 9 B 182.99 -, ab (Nr. 1 der Beschwerdebegründung).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00
    Soweit die Beschwerde schließlich die Abweichung des Beschlusses des Berufungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 und 9 C 72.90 - und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - rügt, ist eine Divergenz ebenfalls nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00
    Soweit die Beschwerde schließlich die Abweichung des Beschlusses des Berufungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 und 9 C 72.90 - und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - rügt, ist eine Divergenz ebenfalls nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00
    Soweit die Beschwerde schließlich die Abweichung des Beschlusses des Berufungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 und 9 C 72.90 - und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - rügt, ist eine Divergenz ebenfalls nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
  • BVerwG, 23.04.1999 - 9 B 182.99

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nordirak als inländische

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 545.00
    Die Beschwerde macht zunächst geltend, das Berufungsgericht weiche in seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar von den Urteilen vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 sowie dem Beschluss vom 23. April 1999 - BVerwG 9 B 182.99 -, ab (Nr. 1 der Beschwerdebegründung).
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